Garantieperson bei Samenspende

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Dienstag, 01.10.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Eine Samenspende kann eine wunderbare Möglichkeit sein, den Traum vom eigenen Kind zu erfüllen. Doch sobald der rechtliche Papierkram auf die werdende Mutter zukommt, wird schnell klar: Es gibt einiges zu beachten. Welche weitere Person trägt die finanzielle Verantwortung für das Kind mit? Hier kommt die Garantieperson ins Spiel – ein oft unbekannter, aber entscheidender Faktor. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann einige Kinderwunschkliniken diese fordern und welche Voraussetzungen es gibt. Wenn Sie weitere Informationen rund um Kindesunterhalt und dessen Berechnung benötigen, finden Sie hier alle Antworten auf häufig gestellte Unterhaltsfragen.

Was ist eine Garantieperson bei einer Samenspende?

Es gibt keine gesetzliche Grundlage in Deutschland, die speziell eine "Garantieperson" für den Kindesunterhalt bei einer Samenspende vorsieht. Die Verpflichtung der Garantieperson ist also eine private, vertragliche Absicherung. Sie ist die Person, die finanziell die Verantwortung für das Kind übernimmt, falls die Mutter das nicht allein schafft. Sie erklärt sich also freiwillig dazu bereit, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, das mit einer Samenspende gezeugt wurde, und somit nicht biologisch von ihr selbst abstammt. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht in diesen Konstellationen also nicht.

GUT ZU WISSEN

Samenspender zahlt keinen Kindesunterhalt

Seit dem Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetz 2018 ist eindeutig geregelt, dass der Samenspender nicht unterhaltspflichtig ist, wenn die Spende in einer zugelassenen Klinik erfolgt ist, obwohl das Kind biologisch von ihm abstammt.

Die Garantieperson ist vor allem bei alleinstehenden Frauen und Beziehungen oder Ehen zwischen zwei Frauen wichtig. Denn:

  • Ist eine Frau zum Zeitpunkt der Geburt mit einem Mann verheiratet, ist der Ehemann automatisch rechtlicher Vater des Kindes und somit für den Unterhalt zuständig.
  • Sind zwei Frauen miteinander verheiratet, gilt die Ehefrau der Mutter bislang noch nicht automatisch als rechtlicher Elternteil und hat somit auch keine Unterhaltspflicht.
  • Ist die Frau nicht verheiratet oder Single, gibt es ebenfalls keine weitere Person, die rechtlich einspringen müsste, wenn sie den Unterhalt mal nicht mehr allein stemmen kann.

Deswegen verlangen viele Kinderwunschkliniken zur Absicherung, dass eine Garantieperson verbindlich bestimmt wird.

EXPERTENTIPP

Klinik ohne Garantieperson suchen

Es gibt einige Kritik an der Forderung einer Garantieperson. Vor allem alleinstehende Frauen fühlen sich in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, wenn die Kinderwunschbehandlung von der Mitwirkung einer anderen Person abhängig gemacht wird. Es gibt mittlerweile auch Kinderwunschkliniken, die ausdrücklich Behandlungen ohne Garantieperson durchführen. Es lohnt sich also, umfassend zu recherchieren um das Angebot zu finden, das am besten zu Ihrer Situation passt.

Welche Voraussetzungen muss die Garantieperson erfüllen?

Die Kinderwunschkliniken, die dies vor der Behandlung fordern, sehen die Garantieperson als rechtlichen „Sicherheitsschirm“, der das Kind, die Mutter und vor allem auch die Klinik selber vor etwaigen Ansprüchen absichern soll. In der Praxis sind Garantiepersonen oft

  • Freunde,
  • Familienangehörige
  • oder die Partnerin der Mutter des Kindes.

Dabei gibt es zwei Faktoren zu beachten:

Wie alt darf die Garantieperson sein?

Die Garantieperson muss mindestens 18 Jahre alt sein, um sich rechtlich dazu verpflichten zu können, den Unterhalt für das Kind zu übernehmen. Eine offizielle Höchstgrenze ist nicht festgelegt, manche Kinderwunschkliniken bevorzugen es jedoch aus praktischen Gründen, wenn die Garantieperson eher mittleren Alters ist.

Welche Voraussetzungen muss sie außerdem erfüllen?

Es gibt keine offiziell festgelegten Einkommensanforderungen für eine Garantieperson, allerdings kann die finanzielle Stabilität eine Rolle spielen und es ist von Vorteil, wenn die Person problemlos als leistungsfähig eingestuft werden kann.

Für Kinder ist das Beste gerade gut genug.

Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

Was kostet es, eine Garantieperson zu benennen?

Um eine Garantieperson festzulegen, fallen meist Kosten für anwaltliche Beratung, Vertragsgestaltung und ggf. notarielle Beurkundung an. Für Unterhaltsvereinbarungen ist die notarielle Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben. Die genauen Anforderungen können aber von Klinik zu Klinik leicht variieren. Rechnen Sie mit Kosten von etwa 300 bis 500 EUR, je nach Umfang und Komplexität können sie auch höher ausfallen.

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Alles in allem

Die Garantieperson soll dafür sorgen, dass das Kind abgesichert ist und alle Beteiligten beruhigt in die Zukunft blicken können. Es lohnt sich, frühzeitig über dieses Thema nachzudenken, die für Sie passende Kinderwunschklinik auszuwählen und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie konkret eine Unterhaltsberechnung wünschen, können Sie diese hier zunächst unverbindlich beantragen.

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