Auf Wunsch erhalten Sie wegen der Verfahrenskosten einen Kostenvoranschlag
Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Kostenvoranschlag. Daraus können Sie ersehen, mit welchen Kosten Sie für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft bei Gericht rechnen müssen. Die Kostenvoranschläge beruhen auf üblichen Gegenstandswerten, nach denen die Anwalts- und Gerichtsgebühren festgesetzt werden.
Wie viel kostet die Aufhebung der Lebenspartnerschaft?
Für die Aufhebung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die genaue Höhe ist individuell zu berechnen.
Online-Scheidungskostenrechner
Online-Aufhebung beauftragen
Um die Online-Aufhebung bei uns zu beauftragen, können Sie unser Antragsformular auf unserer Website oder in Ihrem Gratis-Scheidungsinfopaket ausfüllen und uns zusenden. Im Antragsformular fragen wir Sie nach allem, was Sie benötigen, um den Antrag auf Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beim Gericht einzureichen. Diese Daten sind erforderlich, um die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.
Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular online an uns zurück. Alternativ können Sie das Antragsformular auch ausdrucken bzw. den Ausdruck ausfüllen und uns per Telefax oder mit der Post zuschicken.
Sobald uns das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular vorliegt, werden wir das Formular auf Vollständigkeit prüfen. Wir kontaktieren Sie dann, um mögliche Fragen zu klären und das weitere Vorgehen abzustimmen. Vertragspartner sind ausschließlich Sie, also derjenige oder diejenige, der bzw. die das Antragsformular unterschrieben hat. Ihr Lebenspartner ist nicht unser Vertragspartner.
Widerrufsfrist des Antragformulars
Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, den Dienstleistungsvertrag ab dem Datum der Unterzeichnung des Vertrages innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Gründe brauchen Sie dafür nicht anzugeben. Das Muster eines Widerrufs finden Sie auf dem Antragsformular. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie Ihren Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und uns per Telefax, E-Mail oder Post übersenden.
Erteilen Sie die notwendige Vollmacht
Möchten Sie unsere Kooperationskanzlei mit der Durchführung der Aufhebung der Lebenspartnerschaft bei Gericht beauftragen, unterschreiben Sie die dafür vorgesehene Vollmacht. Das entsprechende Vollmachtformular finden Sie ebenfalls im Gratis-Scheidungsinfopaket. Dieses Formular beinhaltet eine handelsübliche Vollmacht, die in dieser Form regelmäßig von Anwälten verwendet wird.
Wozu brauche ich die Vollmacht?
Damit die iurFRIEND-Kanzlei Sie vertreten kann, müssen Sie vorab die Vollmacht dazu erteilen.
Aufhebungsantrag und Verfahrenskostenhilfe
Der von Ihnen ausgewählte und beauftragte Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin bereitet den Entwurf für den Aufhebungsantrages vor. Sie erhalten den Entwurf zur Einsicht und Prüfung der darin enthaltenen Angaben. Soweit es offene Fragen gibt, können Sie sich gegenseitig online oder telefonisch kontaktieren.
Sofern Sie aufgrund Ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse außerstande sind, die Gebühren für die Durchführung des Aufhebungsverfahrens zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie für die Gerichts- und Anwaltskosten nach Maßgabe Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt keine Zahlungen oder nur Teilzahlungen zu leisten. Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin kann Sie hierbei beraten.
Kommt Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage, wird die Kanzlei den Antrag zeitgleich mit dem Aufhebungsantrag bei Gericht einreichen. Der Aufhebungsantrag wird dabei mit der Bedingung verbunden, dass Ihnen für das Aufhebungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Sofern Ihre Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen korrekt sind und Sie die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten, dürfen Sie erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass Ihnen die beantragte Verfahrenskostenhilfe tatsächlich auch bewilligt wird und Sie damit in der Lage sind, das Aufhebungsverfahren ohne finanzielle Hindernisse durchzuführen.
Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können.
Bezahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss
Ist der Aufhebungsantrag beim Familiengericht eingegangen, wird das Gericht Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrer Rechtsanwältin eine Vorschussrechnung wegen der Gerichtsgebühren übersenden. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie nach Absprache den vorausberechneten Betrag für die voraussichtlich anfallenden Gerichtsgebühren auf das Treuhandkonto Ihres Anwalts bzw. Ihrer Anwältin überweisen. Mit Zugang der Gerichtskostenrechnung kann er oder sie dann sofort die Überweisung an die Gerichtskasse vornehmen. Haben Sie hingegen einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Gericht eingereicht, brauchen Sie keine Gerichtsgebühren zu bezahlen, soweit Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.
Das Familiengericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrem Lebenspartner zu
Ist abgeklärt, wie die Gerichtskosten bezahlt werden, wird das Familiengericht Ihren Aufhebungsantrag Ihrem Lebenspartner förmlich zustellen. Damit ist das Aufhebungsverfahren bei Gericht rechtshängig. Ihr Lebenspartner wird aufgefordert, zu Ihrem Aufhebungsantrag Stellung zu nehmen. Er kann erklären, dass er der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft zustimmt. Stimmt er nicht zu, obliegt es ihm selbst, einen eigenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und sich beim Familiengericht anwaltlich vertreten zu lassen.
Hat Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin den Aufhebungsantrag bei Gericht eingereicht, wird er bzw. sie Ihnen eine erste Kostenrechnung für die Anwaltsgebühren übersenden. Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Sofern Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, übernimmt die Staatskasse die anwaltlichen Gebühren Ihres Anwalts. Diese werden dann direkt von der Staatskasse beglichen.
Füllen Sie die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs aus
Nach der Zustellung des Aufhebungsantrags an Ihren Lebenspartner, erhalten Sie und Ihr Lebenspartner vom Familiengericht einen Fragebogen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Sofern der Versorgungsausgleich in Ihrem Fall durchgeführt werden muss, müssen Sie beide die Formulare ausfüllen und an das Familiengericht zurücksenden. Für Detailfragen können Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Um Verzögerungen bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs und damit auch Verzögerungen bei der Durchführung des Aufhebungsverfahrens zu vermeiden, sind Sie gut beraten, sich bereits frühzeitig darum zu bemühen, eventuelle Unklarheiten in Ihrem Versicherungsverlauf mit dem zuständigen Rentenversorgungsträger abzuklären. Sind Sie beispielsweise bei der Bundesanstalt für Angestellte pflichtversichert, können Sie im Rahmen einer Kontenklärung überprüfen lassen, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist und sämtliche versicherungsrelevanten Zeiten erfasst wurden. Suchen Sie zu diesem Zweck am besten eine örtliche Beratungsstelle der BfA auf.
Das Familiengericht wird, nachdem Sie beide die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zurückgegeben haben, die Versorgungsträger anschreiben und auffordern, die Höhe Ihrer bislang erworbenen Rentenanwartschaften mitzuteilen. Frühestens dann, wenn die Mitteilungen der Versorgungsträger dem Gericht vorliegen, kann das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen.
Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung
Sofern Sie sich mit Ihrem Lebenspartner über die Folgen der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft verständigen wollen, können Sie in einer Aufhebungsvereinbarung alles regeln, was Sie für Ihre Aufhebung wichtig ist. Fordern Sie beispielsweise nachpartnerschaftlichen Unterhalt und ist Ihr Lebenspartner bereit, Ihnen Unterhalt zu zahlen, können Sie darüber eine Vereinbarung treffen. Solche Aufhebungsvereinbarungen sind notariell zu beurkunden.
Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?
Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!
Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Wie geht es weiter und was passiert bei dem Gerichtstermin am Ende des Aufhebungsverfahrens genau? Für viele Menschen ist der Gerichtstermin für die Aufhebung bzw. Scheidung der erste Kontakt mit einem Gericht. Verschaffen Sie sich also vorab einen Überblick, was zu erwarten ist:
Verhandlungstermin bei Gericht
Sobald das Familiengericht von den Versorgungsträgern die Mitteilungen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs vorliegen hat und die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft im Einvernehmen mit Ihrem Lebenspartner erfolgen kann, wird das Familiengericht in Abhängigkeit von seiner Auslastung erfahrungsgemäß nach ca. drei bis sechs Monaten einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. In diesem Termin wird über Ihren Aufhebungsantrag verhandelt. Der Verhandlungstermin ist nicht öffentlich.
In dem mündlichen Aufhebungstermin müssen beide Lebenspartner persönlich anwesend sein. Sie erhalten dazu eine persönliche Ladung durch das Familiengericht. Auch Ihre anwaltliche Vertretung wird zum Termin geladen. Das Familiengericht ist gesetzlich verpflichtet, Sie beide anzuhören und Sie ausdrücklich zu befragen, ob Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaften wünschen. Sind Sie erkrankt oder können entschuldigt nicht im Termin erscheinen, wird das Gericht einen neuen Termin anordnen und Sie erneut laden. Informieren Sie bei Terminschwierigkeiten sofort Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin.
Ausnahmen
In bestimmten Einzelfällen und wenn das Gericht technisch entsprechend ausgestattet ist, kann sogar der Termin online erfolgen. Dann werden Sie per Videokonferenz hinzugeschaltet und können sogar das gesamte Verfahren online abwickeln.
Zweite Kostenrechnung Ihres Rechtsanwalts
Mit der Anberaumung eines mündlichen Verhandlungstermins kann nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes eine Termingebühr berechnet werden. Sofern Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten, wird Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin diese Gebühr direkt mit der Staatskasse abrechnen.
Ablauf der mündlichen Verhandlung
Der weitere Ablauf des Aufhebungsverfahrens richtet sich danach, ob Ihr Lebenspartner der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft zustimmt, diese ablehnt oder möglicherweise noch Folgesachen verhandelt werden müssen. Folgesachen sind beispielsweise der Zugewinnausgleich, die Verteilung des Hausrats oder der nachpartnerschaftliche Unterhalt.
Einvernehmliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Sofern Ihr Lebenspartner der Aufhebung zustimmt, ist die Befragung im Regelfall schnell beendet. Letztlich beschließt das Gericht, gegebenenfalls den Versorgungsausgleich durchzuführen. Dabei wird die Hälfte der Differenz Ihrer beider Rentenanwartschaften demjenigen Lebenspartner zugewiesen, der während Ihrer Partnerschaft geringere Rentenanwartschaften erworben hat.
Verzicht auf Rechtsmittel
Hat das Gericht die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft verkündet, fragt es beide Lebenspartner, ob Sie möglicherweise auf Rechtsmittel gegen den Beschluss der Aufhebung verzichten. Sofern Sie auf Rechtsmittel (Berufung beim Landgericht) verzichten, wird der Beschluss zur Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft sofort rechtskräftig. Sie könnten ab diesem Zeitpunkt eine neue Lebenspartnerschaft begründen oder heiraten. Verzichtet ein Lebenspartner nicht auf Rechtsmittel, wird der Beschluss frühestens einen Monat später rechtskräftig, sofern nicht ein Lebenspartner tatsächlich Rechtsmittel eingelegt hat.
Streitige Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft, Folgesachen
Stimmt Ihr Lebenspartner der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft nicht zu oder sind Folgesachen zu verhandeln, kann das Familiengericht dennoch die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft verkünden und die Folgesachen abtrennen. Mit der Abtrennung einer Folgesache wird diese gesondert verhandelt.
Zusendung des Aufhebungsbeschlusses
Hat das Familiengericht die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beschlossen und verkündet, wird es den Aufhebungsbeschluss übersenden. Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin wird Ihnen eine Ausfertigung des Beschlusses übergeben. Verwahren Sie den Aufhebungsbeschluss in Ihren Unterlagen. Sollten Sie eine neue Lebenspartnerschaft begründen oder heiraten, müssen Sie dem Standesamt den Aufhebungsbeschluss vorlegen.
Was steht in einem Aufhebungsbeschluss?
Ein einfacher Aufhebungsbeschluss enthält den Endbeschluss der Aufhebung, die Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich und über die Kosten des Verfahrens.