Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird

Sparschwein iurFRIEND® AG

Freitag, 24.03.2017 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Ihr Ex-Lebenspartner zahlt einfach nicht den vereinbarten Trennungsunterhalt oder nachpartnerschaftlichen Unterhalt nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft? Oder noch schlimmer, mit der Aufhebung der Lebenspartnerschaft leistet Ihr Ex-Lebenspartner nicht mehr den gesetzlichen Unterhalt für Ihr (adoptiertes) Kinder? Wenn der Unterhalt plötzlich nicht mehr gezahlt wird, zieht das viel Ärger, Kummer und natürlich finanzielle Probleme mit sich, gerade wenn noch zu betreuende Kinder davon betroffen sind.

iurFRIEND präsentiert in ihrer neuesten Pressemitteilung einen neuen Ratgeber zum Thema "§ 170 StGB - Unterhaltsverpflichtung", der auf UNTERHALT.com, dem Schwesterportal von lebenspartnerschaft.de und SCHEIDUNG.de, veröffentlicht wurde.

Lesen Sie hier, wie Sie sich wehren können, wenn Ihr Ex-Lebenspartner den Unterhalt verweigert und nicht zahlt:

Das wird Ihnen auch weiterhelfen, wenn der Unterhalt für Ihr Kind nicht gezahlt wird:

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